G8/G9: Termine und weitere Entwicklungen

Wie auf der letzten Schulpflegschaftssitzung besprochen, gibt es einige wichtige Termine:

Am 4.10., 18:30h wird ein Termin für alle interessierten Eltern stattfinden, bei dem die Schulleitung über den aktuellen Stand der Überlegungen und den weiteren Ablauf informieren wird. Bitte geben Sie diese Einladung weiter!

Am 5.10. wird eine Schulversammlung für alle SchülerInnen zu dem Thema stattfinden.

Voraussichtlich am 10.12. wird die Schulkonferenz sich erneut ausführlich mit diesem Thema beschäftigen. Über einen eventuellen Beschluß muss die Schulkonferenz bis zum Januar 2019 entscheiden.

Weiterhin gelten natürlich maßgeblich die Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

G8/G9: Gesetzentwurf des Schulministeriums beschlossen

Gestern hat das Kabinett in NRW den Gesetzentwurf verabschiedet, der Ende März in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht und noch vor den Sommerferien beschlossen werden soll.

Wesentliche Inhalte des G9-Gesetzentwurfes sind:

  • Leitentscheidung: Alle öffentlichen Gymnasien stellen zum Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf G9 um.

Die Umstellung umfasst die zu diesem Zeitpunkt in den Klassen 5 und 6 befindlichen Schülerinnen und Schüler.

  • Entscheidungsoption: Die Schulkonferenz kann einmalig von der Option Gebrauch machen, mit mehr als zwei Dritteln ihrer Mitglieder den Verbleib bei G8 zu beschließen. Der Schulträger wird dies in aller Regel umsetzen und der Schulaufsicht anzeigen. Einer Genehmigung durch die Schulaufsicht bedarf es dafür nicht.
  • Schulträger: Schulträger können nach dem Schuljahr 2019/2020 aufgrund einer Bedürfnisprüfung G8-Gymnasien errichten oder G9-Gymnasien in G8-Gymnasien ändern – wie auch die umgekehrte Option nutzen. Alle organisatorischen Entscheidungen zu einer Änderung bedürfen der Anhörung der Schule. Die letzte Entscheidung liegt jedoch beim Schulträger. Wie alle schulorganisatorischen Entscheidungen bedarf sie der Genehmigung durch die Schulaufsicht.
  • Private Schulträger: Freien Schulträgern steht es frei, darüber zu entscheiden, ob ihre Schule im achtjährigen oder neunjährigen gymnasialen Bildungsgang zum Abitur führt.

Die offizielle Mitteilung des Schulministeriums findet sich hier, auch die Zeitungen berichten natürlich, u.a. die Zeit, der Kölner Stadt-Anzeiger und die Rheinische Post

G9: Der Kabinettsbeschluss der Landesregierung

Gestern hat die Schulministerin Sylvia Gebauer ihren Referentenentwurf zur neuen Schulzeit vorgestellt. Hier die Pressemitteilung, und hier ein Video der Ministerin.

Die Verbändebeteiligung soll bis Weihnachten abgeschlossen sein, vor der Sommerpause 2017/18 soll der Landtag in Düsseldorf das Gesetz dann verabschieden, im Schuljahr 2018/19 sollen die Schulen über G8/G9 entscheiden, damit zur Anmeldung für 2019/20 im Februar/März 2019 Entscheidungsicherheit besteht. Die Umstellung auf G9 soll dann zum 1. August 2019 stattfinden (Zeitlicher Ablauf). Eine weitere Übersicht zeigt die „Planungen schulfachliche Ausgestaltung„.

Zu den Kernpunkten gehört außerdem unter anderem nach bisherigem Stand:
– Umstellung 2019 für die Jahrgänge 5 und 6 (also für die heutigen Dritt- und Viertklässler)
– Einmalige Entscheidung der Schulkonferenz für G8 mit Zweidrittelmehrheit plus einer Stimme möglich
– Veto-Recht des Schulträgers (also bspw. der Stadt Köln) gegen diese Entscheidung bei zwingenden Gründen
– Aufwertung des Fachs „Politik/Wirtschaft“
– Verankerung des Schwerpunkts „Digitales“
– 180 bis 188 Wochenstunden in Sek I (damit wären sowohl Halbtags- als auch Ganztagsschulen möglich)

Einige Punkte sind naturgemäß noch ungeklärt. Dazu gehören
– die Kosten („Wie viele Millionen der Umstieg genau kostet, kann das Schulministerium derzeit nicht beziffern. Klar ist aber, dass mit den Kommunen eine pauschale Erstattung vereinbart werden soll.“, rp-online vom 14.11.2017) und die in Aussicht gestellte „einvernehmliche Lösung“,
– die zusätzlich benötigten etwa 2300 Lehrerstellen und in NRW-Großstädten jeweils etwa 150 zusätzlichen Klassenräume (wdr.de am 14.11.2017),
– die Ausgestaltung der Lehrpläne sowie die Stundentafel sowie
– der Zeitpunkt des Beginns der zweiten Fremdsprache

Möglicherweise wird ein bald erscheinendes „schulfachliches Eckpunktepapier“ einige dieser offen Fragen beantworten.