Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet erneut …

… über die Weigerung der Stadt, weitere Sicherungsmaßnahmen auf dem Weg zur temporären Turnhalle zu ergreifen.

Nachzulesen online und in der Stadtteil-Ausgabe vom 19.10.2017

Wir bleiben in Zusammenarbeit mit der Schulleitung an dem Thema dran. Weitere Schritte sind unter anderem mit dem Verkehrskommissariat und der Bezirksvertretung Innenstadt geplant, deren Einschätzung zur Gefährdungslage mit unserer übereinstimmt.

Wir hoffen, bei der nächsten Schulpflegschaftssitzung am 7.11.2017 Genaueres mitteilen zu können.

Förderverein: neuer Termin für die Mitgliederversammlung

Da die Versammlung am 25.9.2017 leider nicht beschlußfähig war, wird zu einem neuen Termin am 7.11.2017, 18h, eingeladen. Der Satzung folgend ist die Mitgliederversammlung dann in jedem Fall beschlußfähig.

Für die meisten der neu zu besetzenden Positionen des Vorstands haben sich erfreulicherweise BewerberInnen gemeldet, ein zahlreiches Erscheinen der Mitglieder wäre trotzdem sehr erfreulich!

Die Einladung findet sich jetzt hier samt einer Auflistung der Kandidaten.

Auf der Homepage der Schule findet sich auch eine Beitrittserklärung zum Herunterladen.

Der Förderverein unterstützt und finanziert seit 1954 mit seiner unermüdlichen Arbeit schulische Projekte wie
– zusätzliche Anschaffungen für die Bereiche Musik, Kunst, Theater und Literatur
– zusätzliche Sportgeräte
– Ausstattung des Selbstlernzentrums und der Bibliothek
– Zuschüsse zu Klassenfahrten und für AGs
Das bekannteste Projekt war vermutlich die Anschaffung der ersten i-Pads an einem deutschen Gymnasium, der Bestand ist seitdem immer wieder aufgestockt und gewartet worden und wird tagtäglich eingesetzt.

Aber es gibt auch unzählige weniger spektakuläre Beispiele wie z.B.:
– Tische und Bänke im Hof
– Präsentationstafeln
– verschiedene Beamer
– Smart-Boards in den Fachräumen
– DVD-Player und Fernseh-Geräte
– Adventskranz
– Begrünung des Foyers
etc etc

Zuletzt angeschafft wurden u.a.
– eine Schullizenz für digitales Kartenmaterial, welches in allen Klassenzimmern abgerufen werden kann. (für die Fachschaften Geschichte, Erdkunde und Sozialwissenschaften)
– HD-Projektoren für die Kunsträume
– Robotik-Bausätze für die Fachschaft Informatik

Tage der Ballspiele

Jedes Jahr zwischen April und Juni finden an der Kaiserin-Augusta-Schule die Tage der Ballspiele statt. Die hochmotivierten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-9 dürfen sich in diesem Wettbewerb mit den jeweiligen Mädchen- und Jungenmannschaften der Parallelklassen in den Sportarten Handball, Basketball, Fußball oder Volleyball sportlich messen. Spannende Spiele, große Emotionen, strahlende Sieger und jede Menge Spaß sind hierbei vorprogrammiert.

Die Tage der Ballspiele 2018 finden zu folgenden Zeiten statt:

5. Klasse: Handball am Mittwoch, den 11.04.2018 (B-Woche) in der 1-3. Stunde

6. Klasse: Basketball am Montag, den 30.04.2018 (A-Woche) in der 1-3. Stunde
8. Klasse: Basketball am Montag, den 30.04.2018 (A-Woche) in der 4-6. Stunde

7. Klasse: Fußball am Freitag, den 01.06.2018 (A-Woche) in der 1-3. Stunde
9. Klasse: Volleyball am Freitag, den 01.06.2018 (A-Woche) in der 4-6. Stunde

 

Dieser Beitrag wurde übernommen von der Homepage der KAS

Büchereigenanteil an der KAS

Im Schulgesetz NRW §96 wird die Lernmittelfreiheit geregelt, eine Verordnung nennt die Details. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil von bis zu 26,- pro Jahr.

An der KAS gilt folgende Regelung:
„Laut Schulkonferenzbeschluss vom Juni 2009 wird der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten auf die gesamte Zeit der Sekundarstufe I bezogen. In der Erprobungsstufe werden die Fremdsprachenbücher immer von den Erziehungsberechtigten angeschafft. In Klasse 8 und 9 wird die KAS beide Fremdsprachenbücher leihweise zur Verfügung stellen.“
„Hinzu kommen die für die Sprachen notwendigen Übungshefte, die sog. Arbeitsmittel, die ebenfalls selbst bezahlt werden müssen. Sie gelten als Verbrauchsmaterial.“

Die Schule hat uns eine Tabelle (hier zum Download) zur Verfügung gestellt, die Auskunft über die Staffelung des Eigenanteils in der Sekundarstufe I gibt. Hieraus geht auch hervor, dass der Unterschied zwischen den Französisch- und den Englischklassen später wieder ausgeglichen wird.
Arbeitsmaterialien (workbook, Deutscharbeitsheft, cahier und grammaire) zählen grundsätzlich als Verbrauchsmaterial und werden deswegen nicht im Eigenanteil berücksichtigt.
Außer dem Atlas und dem Orientierungswissen Deutsch werden keine weiteren Lernmittel im Rahmen der Allgemeingültigkeit angeschafft.

Angeschafft werden müssen von den Eltern also die Fremdsprachenbücher in den Jahrgängen 5 bis 7 (gesamt für die Englischklassen EUR 111,15 bzw. 108,15 für die Französischklassen) sowie die Arbeitsmaterialien in den Jahrgängen 5 bis 9, die jedoch als Verbrauchsmaterial gelten.

Bei Fragen steht Frau Engel gerne zur Verfügung.