Gestern hat das Kabinett in NRW den Gesetzentwurf verabschiedet, der Ende März in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht und noch vor den Sommerferien beschlossen werden soll.
Wesentliche Inhalte des G9-Gesetzentwurfes sind:
- Leitentscheidung: Alle öffentlichen Gymnasien stellen zum Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf G9 um.
Die Umstellung umfasst die zu diesem Zeitpunkt in den Klassen 5 und 6 befindlichen Schülerinnen und Schüler.
- Entscheidungsoption: Die Schulkonferenz kann einmalig von der Option Gebrauch machen, mit mehr als zwei Dritteln ihrer Mitglieder den Verbleib bei G8 zu beschließen. Der Schulträger wird dies in aller Regel umsetzen und der Schulaufsicht anzeigen. Einer Genehmigung durch die Schulaufsicht bedarf es dafür nicht.
- Schulträger: Schulträger können nach dem Schuljahr 2019/2020 aufgrund einer Bedürfnisprüfung G8-Gymnasien errichten oder G9-Gymnasien in G8-Gymnasien ändern – wie auch die umgekehrte Option nutzen. Alle organisatorischen Entscheidungen zu einer Änderung bedürfen der Anhörung der Schule. Die letzte Entscheidung liegt jedoch beim Schulträger. Wie alle schulorganisatorischen Entscheidungen bedarf sie der Genehmigung durch die Schulaufsicht.
- Private Schulträger: Freien Schulträgern steht es frei, darüber zu entscheiden, ob ihre Schule im achtjährigen oder neunjährigen gymnasialen Bildungsgang zum Abitur führt.
Die offizielle Mitteilung des Schulministeriums findet sich hier, auch die Zeitungen berichten natürlich, u.a. die Zeit, der Kölner Stadt-Anzeiger und die Rheinische Post