Mensa-AG

Auf der letzten Schulpflegschaftssitzung wurde die Info bekannt gegeben, dass die Mensa bis zu den Sommerferien stehen bleibt und so lange auch die Betreibung durch die Firma Reisdorf gesichtrt ist.

Es laufen derzeit weitere Prüfungen seitens der Stadt Köln, wie das Mittagessen für alle Beteiligten zufriedenstellend während der Bauphase organisiert werden kann.

Da die Mensa-AG sich ursprünlich als „Protest-AG“ gegründet hat, gibt es hieroffensichtlich derzeit keinen Handlungsbedarf.

Es gab allerdings immer eine Mensa-AG, die in der Vergangenheit aus wenigen Teilnehmern bestand, die sich mit allgemeinen Belange rund um das Mittagessen beschäftigte. Sofern Interesse besteht, auch hieran teilzunehmen, können wir gerne ein nächstes Treffen vereinbaren.

Bitte Rückmeldungen gerne in den Kommentaren oder per Mail.

G9: Der aktuelle Stand

Hier finden sich noch einmal die Materialien, die bei der letzten Schulpflegschaftssitzung verteilt worden sind:

Die Übersicht zur Gesetzeslage in NRW (Stand Jan 2018, zusammengestellt von Hartmut Müller-Gerbes) und die Vorlage der Kölner Schuldezernentin für den Schulausschuss vom 22.1.2018.

Auch das Schulministerium NRW informiert natürlich über das Vorhaben.

Die Schulleitung ist wieder voll besetzt

Zum 1.2.2018 wird Herr Moritz Magdeburg die Stelle des stellvertretenden Schulleiters an der KAS übernehmen. Er hat sich der Schulkonferenz letzte Woche bei einer Außerordentlichen Sitzung vorgestellt und einen sehr positiven Eindruck bei allen Beteiligten hinterlassen.

Wir wünschen ihm viel Erfolg, Spaß an der Arbeit und freuen uns auf eine produktive Zusammenarbeit!

Meldung von Lausbefall (mit der Bitte um Weitergabe)

Aus aktuellem Anlass bittet die Schulleitung, folgende Information an die Schulpflegschaft und auf diesem Weg an alle Eltern weiterzuleiten:

Nach § 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes besteht für Erziehungsberechtigte von Kindern mit Läusebefall die Pflicht, die Leitung der vom Kind besuchten Gemeinschaftseinrichtung über den Läusebefall zu unterrichten. Die so informierte Einrichtungsleitung ist verpflichtet, einen Befall dem Gesundheitsamt zu melden und zwar namentlich sowie Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten.

Weiter Informationen (sowohl zur Meldepflicht als auch zum Lausbefall) finden sich z.B. hier und (etwas trockener, aber offiziell vom Schulministerium NRW) hier.

E-Tonne an der Schule (mit der Bitte um Weiterleitung)

Im März 2017 hat die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH in Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung an 40 Kölner Schulen eine Sammelbox für Elektrokleingeräte aufgestellt. Auch die KAS hat eine Sammelbox bekommen, damit Schüler und Lehrer Elektrokleingeräte einfach und umweltgerecht entsorgen können.
Anfänglich wurde die Sammelbox sehr gut genutzt. Nun ist sie ein wenig in Vergessenheit geraten und die AWB möchte mit dem beigefügten Elternbrief an die Möglichkeit zur Entsorgung von Elektrokleingeräten erinnern.

Bitte geben Sie diese Information an die Eltern Ihrer Klassen bzw. Stufen weiter.

INFORMATIONEN ZUR E-TONNE AN SCHULEN
Haben Sie ein altes Handy in der Schublade? Wohin mit dem kaputten Föhn?
Liebe Eltern,
Elektro-Altgeräte müssen vom Hausmüll getrennt gesammelt werden, denn sie enthalten z.B. wertvolle Metalle. Leider landen in Köln noch immer bis zu 2.000 Tonnen Elektro-Altgeräte in der Restmülltonne.
Dies wollen wir zusammen mit Ihnen und Ihren Kindern ändern. An der Schule Ihres Kindes wurde ein Sammelbehälter für Elektro-Kleingeräte, die „ E-Tonne“, aufgestellt. Dort können Sie Ihre alten Geräte (Größe bis ca. 30 cm) ganz einfach entsorgen. Ansprechpartner an der Schule ist der Hausmeister.

Der Brief und das Infoblatt zum Download.

 

Extreme Witterung

Zum Thema „Schulbesuch bei Orkanwarnung“ gibt es eine rechtlich bindende Stellungnahme des Schulministeriums NRW:

Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist, und informieren die Schule unverzüglich darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird (vgl. Zf. 2.1 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. 1).
Die Entscheidung über eine Schließung der Schule wegen extremer Witterungsverhältnisse liegt im Verantwortungsbereich der Schulträger, die für die Sicherheit der Schulgebäude und Schulanlagen verantwortlich und für die Schülerbeförderung zuständig sind sowie bei den jeweiligen Schulleitungen. Bei der Entscheidung hat die Schulleitung gemeinsam mit dem Schulträger die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen und eine Abwägung der Gesamtumstände vorzunehmen. Dabei sind neben Sicherheitsfragen das Schulgebäude und das Schulgelände betreffend auch Fragen der Schülerbeförderung, der Vermeidung von Unterrichtsausfall und des bestehenden Betreuungsbedarfes insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler berufstätiger Eltern mit in den Blick zu nehmen.
Die Witterungsverhältnisse können zudem von Ort zu Ort sehr verschieden sein und demzufolge unterschiedliche Verkehrsverhältnisse verursachen. Hinzu kommt, dass bei größeren Einzugsbereichen der Schulen einige Schülerinnen und Schüler problemlos die Schule erreichen können, während andere Schwierigkeiten haben. Es wäre aber unverhältnismäßig, wenn beispielsweise bei partiellen Schulwegproblemen der gesamte Unterricht der Schule ausfällt und diejenigen, die die Schule erreichen, nicht unterrichtet, sondern lediglich betreut oder beaufsichtigt würden. Dass bei schwierigen Verkehrsverhältnissen Klassen zeitweise nur mit wenigen Schülerinnen und Schüler besetzt sein können, rechtfertigt insbesondere mit Blick auf die Schulpflicht und dem damit verbundenen Recht des einzelnen Kindes auf schulische Bildung keine Einstellung des Unterrichtsbetriebs.
Damit Schulleitungen – ebenso wie Schulträger – eine möglichst gesicherte Entscheidung über das ob und wann einer Schulschließung treffen können, ist die Gefährdungseinschätzung der für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden einzuholen (Polizei, Feuerwehr, Deutscher Wetterdienst). Die Bezirksregierungen stehen den Schulleitungen und Schulträgern für entsprechende Anfragen zur Verfügung.

Außerordentliche Schulkonferenz am 24.1.2018

Am 24. Januar 2018 findet eine Außerordentliche Schulkonferenz statt. Die Grundlage bildet Schulgesetz NRW, § 61:

„Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters

(1) Die obere Schulaufsichtsbehörde schreibt die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus und prüft die eingegangenen Bewerbungen. Sie nennt der Schulkonferenz und dem Schulträger die Bewerberinnen und Bewerber, die das Anforderungsprofil der Ausschreibung erfüllen. Die Schulkonferenz und der Schulträger können diese Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen.

(2) Sowohl die Schulkonferenz als auch der Schulträger können gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde innerhalb von acht Wochen einen Vorschlag abgeben; er soll begründet werden. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann die Frist in begründeten Fällen verlängern. In der Schulkonferenz kann nicht mitwirken, wer sich um die zu besetzende Stelle beworben hat.

(3) Die obere Schulaufsichtsbehörde trifft die Auswahlentscheidung. Sie würdigt dabei die Vorschläge von Schulkonferenz und Schulträger. Sie teilt ihre Entscheidung unter Angabe der Gründe der Schulkonferenz und dem Schulträger mit. Bei der Ernennung findet § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 3 und 4 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310) in der jeweils geltenden Fassung keine Anwendung.

(4) Die Schulaufsichtsbehörde kann Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter aus dringenden dienstlichen Gründen in Anspruch nehmen. Der Schulträger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von vier Wochen.

(5) Zur Schulleiterin oder zum Schulleiter bestellt werden kann nur

1. an Schulen, mit Ausnahme von Förderschulen, wer

a) die Befähigung zum Lehramt für eine der in dem betreffenden Schulsystem vorhandenen Schulstufen besitzt oder

b) die Befähigung zu einem Lehramt einer bestimmten Schulform besitzt und aufgrund dieser Befähigung in Jahrgangsstufen, die in dem betreffenden Schulsystem vorhanden sind, verwendet werden kann;

2. an Förderschulen, wer die Befähigung zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung, zum Lehramt für Sonderpädagogik oder zum Lehramt an Sonderschulen besitzt;

3. an Schulen für Kranke, wer eine Befähigung nach Nummer 1 oder 2 besitzt.

Das für Schule zuständige Ministerium kann auf Grundlage der Laufbahnverordnung vom 28. Januar 2014 (GV. NRW. S. 22, ber. S. 203) in der jeweils geltenden Fassung im Einzelfall eine andere Lehramtsbefähigung zulassen.

(6) Über die Anforderungen des Absatzes 5 Satz 1 hinaus müssen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden, die für die Leitung einer Schule (§ 59) erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Fähigkeiten zur

1. Führung, Teamarbeit und Konfliktlösung,

2. Organisation und Weiterentwicklung einer Schule,

3. pädagogischen Beurteilung von Unterricht und Erziehung,

4. engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Schulträger

und

5. Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern.“

Terminübersicht 2. Halbjahr 2017/2018 (Update)

23.3.2018 Q2: Letzter Schultag und Zulassung
11.4.2018 Tage der Ballspiele: 5/Handball, 1.-3. Stunde
18.4.2018 19h: 4. Schulpflegschaftssitzung
27.4.2018 Versand der Monita
30.4.2018 Tage der Ballspiele: 8/Basketball, 4.-6. Stunde
30.4.2018 Tage der Ballspiele: 6/Basketball, 1.-3. Stunde
8.5.2918 12:30–14:00 Lunchkonzert: Festivals „Acht Brücken“
11.5.2015 Beweglicher Ferientag
16.5.2018 Studientag
22. bis 25.5.2018 Pfingstferien
1.6.2018 Tage der Ballspiele: 9/Volleyball, 4-6. Stunde
1.6.2018 Tage der Ballspiele: 7/Fußball, 1.-3. Stunde
12.6.2018 Q2: 2. ZAA und Notenbekanntgabe
26.06.2018, 14:00–17:00 Kennenlernnachmittag neuer Jg. 5
28.06.2018, 18:00–20:00 Abendaufführung Diff 9
29.06.2018 Q2: Abiturzeugnisausgabe
4.07.2018 Bundesjugendspiele
9.07.2018, 10:05–11:35 Schulfrühstück
11.07.2018, 10:05–11:35 Zertifikatsverleihung
11.07.2018, 11:55–13:30 Extrawurst
12.07.2018 Zentraler Wandertag
13.07.2018 Letzter Schultag 2017/18
16.7.2018 Beginn der Sommerferien (bis 28.08.)

Sie können auch den Schulpflegschaft-Kalender nutzen:

Dritte Schulpflegschafts-Sitzung am 17.1.2018, 19h

Liebe Elternvertreterinnen,
liebe Elternvertreter,

zur dritten Schulpflegschaftssitzung des Schuljahres 2017/2018 laden wir herzlich ein.

Sie findet statt am Mittwoch, den 17. Januar 2018, 19.00 bis 22.00 Uhr im Raum Georgstr. A 303.

 

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

0. Verabschiedung des Protokolls der letzten Sitzung vom 7.11.2017

1. Informationen der Schulleitung
u.a. Mensa/KASimir, Schulwegsicherheit, Personalsituation, Bau/Sanierung

2. Informationen der Schulpflegschaft
u.a. Überblick G9 NRW/Köln

3. Verschiedenes

Wenn Sie weitere Themen für die Tagesordnung haben, bitten wir um folgendes. Um die Diskussionen für uns alle überschaubar zu halten und gleichzeitig möglichst viele der Themen, die uns unter den Nägeln brennen, besprechen zu können, sollte jedes Thema für die Tagesordnung vorab benannt sein und außerdem bereits mit einem Lösungsvorschlag versehen sein, über den wir dann nach Diskussion abstimmen können.

Sperrung der 4. Etage (mit der Bitte um Weiterleitung)

Die Schulleitung informiert:

„Liebe Eltern,

im Rahmen der notwendigen Dachsanierungsarbeiten wurde gestern ein Hauptstromkabel durchtrennt, so dass die gesamt 4-te Etage ohne Stromversorgung ist (Klassenräume, Chemiefachräume, Musikfachräume).

Da es nun notwendig ist, dass in der gesamten Etage neue Leitungen gezogen werden, bleibt dies Etage bis auf weiteres (vermutlich langfristig) gesperrt.

Über evtl. Ausweichmöglichkeiten insbesondere bzgl. der Fachräume werden wir in den kommenden Tagen hoffentlich eine tragbare Übergangslösung finden.

Beste Grüße

Mirja Matysiak“

Vertretungen im Schuljahr 2017/18

Die Schulleitung informiert über 3 Vertretungen für längere Zeit:

„Herr Binding ist weiterhin erkrankt. Leider war die Dauer seiner Erkrankung im Vorfeld nicht absehbar.
Wir freuen uns, dass wir nun Herrn Reinard als examinierten Kunstlehrer gewinnen konnten. Er wird für die weitere Erkrankungsdauer von Herrn Binding seine Klassen und Kurse übernehmen.

Herr Prauzner und Frau Göser-Mau sind bis zum Ende des Schuljahres in Elternzeit.
Herr Volk, ein frisch examinierter Lehrer (Sek I und II) übernimmt den Physikunterricht in den Klassen 9a, 9c, 8b 8c, EF GK, Q1 GK, sowie Chemie in den Klassen 7c und 8d.
Frau Rothenburg, eine frisch examinierte Biologie und Deutschlehrerin (Sek I und II) übernimmt Biologie in den Klassen 5c, 8d  bis zum Ende des 1. Halbjahres 2017/18.“

Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Klassen bzw. Stufen weiter.