Aktualitäten-Blog der KAS

Unter diesem Link finden Sie den neuen Blog der Schulleitung der KAS:

https://kaskoeln688873771.wordpress.com

Hier werden Sie gelegentlich allgemeinere Informationen der Schulleitung finden sowie vor allem wichtige kurzfristige Nachrichten. Bitte geben Sie diese Adresse weiter an alle Miteltern, die Wert darauf legen, bei ungeplanten Ereignissen (in der Vergangenheit gab’s da beispielsweise die Sturmwarnungen, Hitzefrei, Heizungsausfall). Andere Informationswege wie z.B. Mailverteiler und Telefonketten werden nach Angabe der Schulleitung ab jetzt nicht mehr gepflegt!

Das Abonnieren der Seite wird dort noch einmal erklärt. Als AbonnentIn erhalten Sie bei neuen Beiträgen jeweils eine kurze Mail, Sie ersparen sich dadurch das regelmäßige Nachschauen (genauso wie auf unserem Blog).

Info „Seiteneinstieg in den Schuldienst“

Wie auf der Sitzung besprochen, hier eine kurze Zusammenfassung der offiziellen Informationen durch die Schulleitung.

Seiteneinstieg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen mit berufsbegleitender Ausbildung

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html

Der Gesetzgeber hat mit dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 (§ 13) die Eckpunkte einer berufsbegleitenden Ausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger festgelegt. Der Zugang zu diesem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ist nicht wie bisher von der formalen Anerkennung eines Hochschulabschlusses als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abhängig. Auf Vorschlag der Schule unter Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Lehrerausbildung wird im Rahmen des Einstellungsverfahrens über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung entschieden.

Wenn Bewerberinnen und Bewerber das Ziel haben, im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die zweijährige berufsbegleitende Ausbildung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) zu absolvieren, müssen sie sich zunächst auf die Stellenausschreibung einer Schule bewerben, die mit dem Zusatz „Bewerbung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Lehramtsbefähigung“ oder vergleichbaren Zusätzen die Bewerbungsmöglichkeit für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eröffnet. Stellen schreiben Schulen für den Seiteneinstieg im Internet unter http://www.lois.nrw.de aus. Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Maßnahme:

An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer

  1. einen an einer Universität erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,
  2. eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,
  3. die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und
  4. im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.

 

Im Rahmen der Einstellung in den Schuldienst ist festzustellen, ob ein Einsatz in zwei Fächern und eine erfolgreiche Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung in zwei Fächern erwartet werden kann. Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg in den beiden Fächern, die im Einstellungsverfahren getroffen wird. Bei dieser Prognoseentscheidung sind insbesondere für das erste Fach vorgelegte Hochschulabschlüsse und fachwissenschaftliche Studieninhalte zu berücksichtigen. Für das zweite Fach sind im Regelfall mindestens ein Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen nachzuweisen. Vergleichsmaßstab sind die Studienleistungen, die im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudiums für dieses Fach zu erbringen sind. Zeitpunkt und Note des Abschlusses können in die Gesamtbewertung einfließen; einschlägige Berufserfahrungen sollen berücksichtigt werden. Auch die Eignung für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ist für die Entscheidung von Bedeutung.

Beste Grüße Mirja A. Matysiak und Moritz Magdeburg

Wichtig: Ihre Einwilligung zur Erstellung eines Adressverteilers

Ganz im Sinne der Datensparsamkeit und der DSGVO: damit wir Sie als Mitglieder der Schulpflegschaft in unseren Adressverteiler zum Versand von Einladungen, Protokollen oder anderen wichtigen Informationen aufnehmen können, brauchen wir Ihre Einwilligung zur Speicherung der benötigten Daten.

Dazu laden Sie bitte aus dem Service-Bereich die Einwilligung zur Datenspeicherung, füllen Sie aus (das geht natürlich auch digital) und lassen Sie sie uns zukommen: per Mail, als eingescannter Ausdruck, mit dem Handy fotografiert oder zur Not in Papierform über das Sekretariat der KAS.

Alternativ können Sie auch eine Mail an eins der Mitglieder des Schulpflegschaftsvorstands schreiben mit der Bitte um Aufnahme in den Adressverteiler. Wenn Sie diese Mail-Adresse nicht haben, fragen Sie eineN andereN ElternvertreterIn, bitten Ihre Klassen- oder Stufenleitung um Weiterleitung oder wenden Sie sich zur Not an das Sekretariat der KAS. Wir betrachten Ihre Mail in diesem Fall als ausdrückliche Willenserklärung im Sinne der DSGVO.

Wenn uns Ihre Willenserklärung nicht vorliegt, können wir Sie leider nicht in den Verteiler aufnehmen. Das gilt auch für diejenigen, die in der Vergangenheit bereits Mitglied der Schulpflegschaft waren.

Fachkonferenzen an der KAS 2018/19

Im Schulgesetz NRW heißt es:

§ 70 Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz
(1) Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, an Berufskollegs zusätzlich je zwei Vertretungen der Ausbildenden und Auszubildenden, können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.

Die Schulpflegschaft wählt diese Elternvertreter auf ihrer ersten Sitzung. Zur Wahl berechtigt sind natürlich auch Eltern, die nicht Mitglied der Schulpflegschaft sind. Der Vordruck für die Bewerbung zur Wahl ist auch bei den Klassen-/Stufenleitern oder im Sekretariat der Schule erhältlich.

Die gewählten Vertreter werden von den Fachleitern zu den Sitzungen eingeladen und wenn möglich mit dem Protokoll der letzten Sitzung bedacht, um sich besser vorbereiten zu können. Sie werden gebeten, in den Konferenzen behandelte Themen in die Schulpflegschaft oder ihren Vorstand zurückzubringen, falls diese von einer gewissen Bedeutung für die Schulgemeinschaft und/oder die Eltern sind. Die Übersendung der Konferenzprotokolle, die sie von den Fachvorsitzenden erhalten haben, an den Schulpflegschaftsvorstand ist ebenfalls sinnvoll.

Die Termine der Fachkonferenzen finden sich wahrscheinlich kurz nach Beginn des Schuljahrs auf der Homepage der Schule und werden dann auch hier aufgeführt.

Weitere Informationen:

Lehrpläne, Hinweise zur Leistungsbewertung und zum Aufgabenkonzept auf den Seiten der KAS

Lernstandserhebungen in Jahrgangsstufe 8

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (ZKE) 

Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe 

Girls‘ & Boys‘ Day am 26.4.2018

Am 26.4.2018 findet bundesweit wieder der Mädchen-Zukunftstag bzw. Jungen-Zukunftstag statt – ob und wie das auch Ihre Kinder betrifft, wird Ihnen sicherlich der/die jeweilige KlassenlehrerIn sagen können.

Wir haben ein paar Informationsquellen für Sie zusammengestellt:

Allgemeines: Girls’Day und Boys’Day

Praktikumsplätze unter http://www.boys-day.de/Boys_Day-Radar und https://www.girls-day.de/Girls_Day-Radar
Ab Ende November werden die Angebote für 2018 aktualisiert…..

Darüber hinaus könnte natürlich auch die Plattform von „KAOA“ nutzen, wo man Plätze für die Berufsfelderkundung (der Girls/Boysday soll ja ausdrücklich auch hierzu genutzt werden) buchen kann. Hierzu benötigen die S+S ein Passwort, dass sie von der Schule/Lehrer bekommen können.
https://www.berufsfelderkundung-koeln.de/fuer-schueler-uebersicht.aspx

Daneben gibt es übrigens noch den „GreenDay“, der findet immer im November statt. Die Angebote für Köln und Umgebung für dieses Jahr sind bereits fast ausgebucht.
http://www.greendaydeutschland.de/

G9: Der Kabinettsbeschluss der Landesregierung

Gestern hat die Schulministerin Sylvia Gebauer ihren Referentenentwurf zur neuen Schulzeit vorgestellt. Hier die Pressemitteilung, und hier ein Video der Ministerin.

Die Verbändebeteiligung soll bis Weihnachten abgeschlossen sein, vor der Sommerpause 2017/18 soll der Landtag in Düsseldorf das Gesetz dann verabschieden, im Schuljahr 2018/19 sollen die Schulen über G8/G9 entscheiden, damit zur Anmeldung für 2019/20 im Februar/März 2019 Entscheidungsicherheit besteht. Die Umstellung auf G9 soll dann zum 1. August 2019 stattfinden (Zeitlicher Ablauf). Eine weitere Übersicht zeigt die „Planungen schulfachliche Ausgestaltung„.

Zu den Kernpunkten gehört außerdem unter anderem nach bisherigem Stand:
– Umstellung 2019 für die Jahrgänge 5 und 6 (also für die heutigen Dritt- und Viertklässler)
– Einmalige Entscheidung der Schulkonferenz für G8 mit Zweidrittelmehrheit plus einer Stimme möglich
– Veto-Recht des Schulträgers (also bspw. der Stadt Köln) gegen diese Entscheidung bei zwingenden Gründen
– Aufwertung des Fachs „Politik/Wirtschaft“
– Verankerung des Schwerpunkts „Digitales“
– 180 bis 188 Wochenstunden in Sek I (damit wären sowohl Halbtags- als auch Ganztagsschulen möglich)

Einige Punkte sind naturgemäß noch ungeklärt. Dazu gehören
– die Kosten („Wie viele Millionen der Umstieg genau kostet, kann das Schulministerium derzeit nicht beziffern. Klar ist aber, dass mit den Kommunen eine pauschale Erstattung vereinbart werden soll.“, rp-online vom 14.11.2017) und die in Aussicht gestellte „einvernehmliche Lösung“,
– die zusätzlich benötigten etwa 2300 Lehrerstellen und in NRW-Großstädten jeweils etwa 150 zusätzlichen Klassenräume (wdr.de am 14.11.2017),
– die Ausgestaltung der Lehrpläne sowie die Stundentafel sowie
– der Zeitpunkt des Beginns der zweiten Fremdsprache

Möglicherweise wird ein bald erscheinendes „schulfachliches Eckpunktepapier“ einige dieser offen Fragen beantworten.

Unvorhergesehener Unterrichtsausfall

In ihrer letzten Sitzung hat die Schulkonferenz folgende Regelung beschlossen:

Bei unvorhergesehenen Unterrichtsausfällen wie Hitzefrei, Ausfall der Heizung o. ä. kann die Schulleitung entscheiden, Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe zu entlassen.
Das bedeutet, dass die Schüler und Schülerinnen dann auf eigene Verantwortung das Schulgelände verlassen dürfen, sofern die Erziehungsberechtigten dieser Regelung nicht vorher widersprochen haben. Über unvorhergesehene Unterrichtsausfälle wird die Schule auf eine Art informieren, bei der für alle Eltern die Möglichkeit des Abonnierens von Benachrichtigungen per E-Mail besteht.
Die Erziehungsberechtigten werden von der Schulleitung oder den Klassenlehrern halbjährlich über dieses Verfahren informiert, bei nicht erfolgtem Widerspruch gilt die Erlaubnis als erteilt. Bei Widerspruch werden die betreffenden Kinder in der Schule bis zum Ende der geplanten Betreuungszeit von Mitgliedern des Lehrkörpers oder MitarbeiterInnendes Ganztags betreut. Sowohl Erlaubnis als auch Widerspruch können jederzeit in Textform erfolgen, beispielsweise als Mail an die Schulleitung oder den Klassenlehrer.
Weitere Benachrichtigungen (bspw. in Form einer Telefonkette oder von Mails an Eltern oder über Pflegschaftsverteiler) sind nicht vorgesehen.
Diese Regelung gilt ab dem Schuljahr 2017/18.

Änderung im Fahrtenkonzept der KAS

Die Schulkonferenz hat auf ihrer letzten Sitzung als Bestandteil des Fahrtenkonzepts folgende Regelung für die Mittelstufe beschlossen, die nach erfolgter Umsetzung erneut kritisch evaluiert werden soll:

Jahrgang 7 „Englisch“-Klassen (a +b): mehrtägige Fahrt mit 2 Übernachtungen, gebunden an Themen der Gemeinschaftsstärkung und/oder des Sports
Jahrgang 8 „Französisch“-Klassen (c +d): Austausch
Jahrgang 9 Klassen a – d: Eastbourne

Das Fahrtenkonzept ist ein wichtiger Bestandteil des Schullebens und wird jedes Jahr erneut von der Schulkonferenz besprochen und beschlossen. Vollständig finden Sie es auf der Homepage der KAS (dort aktuell allerdings noch den alten Stand von 2015 ohne die hier aufgeführte Änderung).

Planungskonferenzen

An der KAS finden in den Stufen 5 bis 9 in jeder Klasse zu Beginn jedes Halbjahres Planungskonferenzen statt, zu denen die Klassenleitung die Fachlehrer einlädt. Während die zweite Konferenz zu Beginn des Winterhalbjahrs intern unter den LehrerInnen abgehalten wird, widmet sich die Erste zu Beginn des Sommmerhalbjahrs eher allgemeinen Themen, üblicherweise sind dabei auch die Pflegschaftsvorsitzenden gern gesehen.

Falls Sie daran interessiert sind, aber eine Einladung Sie nicht erreicht haben sollte, nehmen Sie einfach Kontakt zu den KlassenlehrerInnen auf, und fragen Sie nach.

Neu/Erweiterungsbau der KAS

Bauprojekte an städtischen Gebäuden der StadtKöln

Bauvorhaben Georgstr. 9:
Sanierung Heizungsanlage Georgstraße

Bauvorhaben Georgsplatz 10:
Neubau mit Ganztagsbereich und Turnhalle Projektnummer 11-21112-007 (ersetzt durch 11-21112-010, s.u.) Projektleitung NN262
10 KV Anlage Projektleitung Volkmar Winkler
Erweiterung und Neubau Projektnummer: 11-21112-010, Projektleitung Hilde Vielhaber
Temporäre Turnhalle Projektnummer: 11-21112-011, Projektleitung Bianca Albach
Dachsanierung (Projektleitung Oliver Schall)

Abitur in NRW: G8, G9,G8+9 oder wie?

Aus dem Elternkreis werden wir immer wieder auf „Rückkehr zu G8“ und damit verbundene Fragen angesprochen.

Wir halten es nicht für unsere Aufgabe, diese Diskussion voranzutreiben, verstehen aber natürlich das Informationsbedürfnis. Deswegen würden wir gerne das Thema zumindest in Form einer Linkliste begleiten.

Wir würden uns freuen, wenn sich Interessierte aus dem Elternkreis finden, diesen Bereich hier im Blog weiterzuführen.

Artikel im KStA:
25. Oktober 2016
24. September 2016

Beitrag des WDR
26. Oktober 2016

Artikel der WAZ
25. Oktober 2016

Stufenpflegschaften an der KAS

Die KAS lädt (meist zweimal jährlich, etwa im November und im Mai) die jeweiligen KlassenpflegschaftssprecherInnen zur Erprobungs- bzw. Mittelstufenpflegschaft ein. Dort können Themen besprochen werden, die klassen- oder jahrgangsübergreifend wichtig sind.

Die Einladungen erfolgen über die StufenleiterInnen (z. Zt. Frau Dr. Rothstein bzw. Herr Georg Cremer), die Termine sind üblicherweise schon lange vorher auf der KAS-Homepage und hier im Blog zu finden.