Persönliche Stellungnahme

Liebe Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern der KAS,

Es gibt Themen, die lassen sich einfach nicht verdrängen. Der Klimawandel und unser Umgang damit ist so ein Thema, das nicht von alleine verschwinden wird.
Angesichts der aktuellen Diskussion um die „Fridays for Future“ Demonstrationen sollte die Diskussion nicht mit dem jüngsten Rundschreiben der Schulministerin an alle Schulleiter*innen in Nordrhein-Westfalen enden.

Der Klimawandel ist nicht aufzuhalten und es geht in den nächsten Jahren und für die Generation unserer Kinder und Enkel in diesem Zusammenhang um die Frage, wie wir mit den Folgen der Erderwärmung leben können. Ich selbst bin 1966 geboren und werden aller Voraussicht die ersten ernsthaften Folgen des Klimawandels erleben (und überleben).

Ich könnte es mir einfach machen und sagen, dass niemand mehr eine Schule braucht, wenn wir die Erderwärmung nicht auf ein vertretbares und lebenswertes Maß begrenzen. Stattdessen sage ich: Wenn eine Generation in der Verantwortung ist, den Klimawandel beherrschbar zu machen, sind es diejenigen jungen Menschen, die heute in die Schule gehen. Sie müssen also mit den Instrumenten, den Verhaltensweisen und dem Wissen, was unter anderen wir als Eltern und die Lehrer*innen ihnen mitgeben, die Welt gestalten.

Die Botschaft von Ministerin Yvonne Gebauer ist eine andere: Kümmert euch als Schüler*innen um eure Angelegenheiten und nicht um Dinge, die ihr eh nicht versteht und versucht euch gar nicht erst gegen euer Schicksal als „unmündige Kinder, die in die Schule gehen“ anzugehen. Setzen, Klappe halten, lernen und wir in der Politik entscheiden schon das richtige für euch.

Als ich in der 12 Klasse war, habe ich an Sitzblockaden in Mutlangen oder auch den großen Friedensdemonstrationen in Bonn teilgenommen. Damals war es der Aufstand gegen die nukleare Wiederaufrüstung, die Bedrohung durch einen atomar geführten Krieg. Auch damals haben Politiker den Schüler*innen ihre eigene Meinung abgesprochen.

Heute ist es der wichtige, richtige und in jeder Beziehung zu unterstützende Aufstand gegen den Klimawandel.

Besonders erschreckend empfinde ich folgenden Absatz aus dem Schreiben des Ministeriums, den ich als so (Menschen) verachtend empfinde, dass ich es kaum ausdrücken kann.

„Klarstellend weise ich darauf hin, dass als alleinige und abschließende
schulische Reaktion auf ein unentschuldigtes Fehlen die Dokumentation
auf dem Zeugnis allenfalls bei geringfügigen, nicht aber bei
wiederholten und absichtsvollen Schulpflichtverletzungen in Betracht
kommen kann.“

Wer demonstriert, um den Klimawandel zu stoppen, muss dafür nachhaltig von seinen Lehrer*innen bestraft werden und soll die volle disziplinarische Bandbreite erfahren, die für fortgesetztes vorsätzliches Fernbleiben der Schule vorgesehen ist. Im Zweifelsfall also auch Schulverweis und damit Ausschluss vom Abitur, als Konsequenz also ein Berufs- und Studierverbot für Schüler*innen, die sich mit ihrem Engagement im Übrigen ja auch für Frau Gebauer und Matthias Richter einsetzen, damit sie und ihre Kinder eine lebenswerte Erde behalten.

Ich schäme mich.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Müller-Gerbes

Fundsachen

Am kommenden Montag und Dienstag, 18.02. und 19.02.2019, werden im Foyer alle Fundsachen  (Jacken, Rucksäcke, etc.) der letzten Monate aufgebaut. Wir bitten alle Schüler*innen und Schüler zu prüfen, ob sich unter diesen Gegenständen von ihnen vermisstes Eigentum befindet, da wir alle Fundsachen anschließend entsorgen müssen.

Mitteilung des Schulministeriums zu „Fridays for Future“

Liebe Mitglieder der Schulpflegschaft,

über die Schulleitung erreicht uns folgende Nachricht des Schulmisteriums NRW mit der Bitte um Weiterleitung an alle Eltern:

An alle Schulen in NRW
Nachrichtlich
An die Bezirksregierungen
An die Träger der Ersatzschulen
Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Streiks und Demonstrationen während der Unterrichtszeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Schulministerium begrüßt zivilgesellschaftliches Engagement und demokratisches Handeln von Schülerinnen und Schülern. Politische Bildung, die Gestaltung von Schulkultur und Demokratiepädagogik sind wichtige Aufgaben von Schule.
Das grundgesetzlich verankerte Recht, an öffentlichen Versammlungen, Protestzügen oder Mahnwachen teilzunehmen, findet für Schülerinnen und Schüler jedoch seine Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zur Schulpflichterfüllung. Schülerinnen und Schüler sind gemäß § 43 Absatz 1 Schulgesetz NRW verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Ihre Teilnahme an einem Schülerstreik während der Unterrichtszeit ist daher grundsätzlich unzulässig. Für die Ausübung des verfassungsmäßigen Rechts der Versammlungsfreiheit der Schülerinnen und Schülern ist außerhalb der Unterrichtszeit hinreichend Gelegenheit.
Zwar kann die Teilnahme an außerschulischen Versammlungen im Einzelfall Schülerinnen und Schülern auf Antrag durch Beurlaubung vom Unterricht ermöglicht werden, zur Teilnahme an einem „Streik“ – also einer Veranstaltung, deren Konzeption darauf angelegt ist, unter Verletzung der Schulpflicht gerade nicht die Schule zu besuchen – kommt dies jedoch regelmäßig nicht in Betracht.
Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie bitten, die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern in geeigneter Weise über ihre Rechten und Pflichten, sowie mögliche Folgen von Schulpflichtverletzungen zu informieren und im Übrigen für die Einhaltung der Schulpflicht Sorge zu tragen. Hinsichtlich der Maßnahmen, die bei einer Verletzung der Teilnahmepflicht angewandt werden können, verweise ich auf Ziffer 3 des Runderlasses „Überwachung der Schulpflicht“ der unter folgender Adresse eingesehen werden kann:
Klarstellend weise ich darauf hin, dass als alleinige und abschließende schulische Reaktion auf ein unentschuldigtes Fehlen die Dokumentation auf dem Zeugnis allenfalls bei geringfügigen, nicht aber bei wiederholten und absichtsvollen Schulpflichtverletzungen in Betracht kommen kann.
Soweit ein geplantes und strukturiertes pädagogisches Konzept vorliegt, der Grundsatz schulischer Neutralität beachtet wird, die Schülerinnen und Schüler von Fachlehrkräften begleitet und betreut werden und die Schulleitung ihr Einverständnis erteilt hat, ist grundsätzlich auch der Besuch einer politischen Veranstaltung („Demonstration“) im Klassen- oder Kursverband im Rahmen des Unterrichts als Unterricht an einem außerschulischen Lernort denkbar. Dies kann jedoch nicht zu einer wiederholten Teilnahme an einer regelmäßig stattfindenden Veranstaltung führen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und
Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an  Frau Nicole
Chromik, nicole.chromik@msb.nrw.de, (0211)5867-3118

Wir leiten Ihnen diese Nachricht weiter, weil wir darum gebeten wurden.

Gleichzeitig möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass ich diese Stellungnahme und die enthaltene Androhung disziplinarischer Maßnahmen („dass als alleinige und abschließende schulische Reaktion auf ein unentschuldigtes Fehlen die Dokumentation auf dem Zeugnis allenfalls bei geringfügigen, nicht aber bei wiederholten und absichtsvollen Schulpflichtverletzungen in Betracht kommen kann.“) für eine politische und moralische Bankrotterklärung der Schulministerin halte.

Wir gehen davon aus, dass Ihre Kinder durchaus in der Lage sind, die Tragweite Ihrer Handlungen einzuschätzen und sich dementsprechend zu verhalten. Falls ihnen in der Ausübung ihrer gedanklichen und politischen Willensbildung und -ausübung unnötige Hindernisse in den Weg gestellt werden, würden wir uns freuen, davon informiert zu werden und sie zu unterstützen.

Weiterführende Informationen z.B. unter https://fridaysforfuture.de , https://www.bundjugend.de/11834-2/ oder https://twitter.com/fridayforfuture?lang=de

Baubeginn: Zugang von der Follerstr.

Auf der letzten Schulpflegschaftssitzung haben die Eltern den dringenden Wunsch geäußert, dass auch für die Dauer der Bauarbeiten der Zugang von der Follerstrasse her offen bleiben möge.

Frau Matysiak hat diesen Wunsch an die zuständige Gebäudewirtschaft weitergeleitet und teilt nun die Antwort mit:

Außerdem wird es keinen Zuweg von der Follerstrasse für Schüler zum Schulgebäude geben.
Das Konzept wurde mit der Bauaufsicht, der Feuerwehr und dem Brandschutzsachverständigen abgestimmt.
Eine Änderung zum derzeitigen Baustelleneinrichtungskonzept kann nicht vorgenommen werden.