Fachkonferenzen an der KAS 2017/18

Im Schulgesetz NRW heißt es:

§ 70 Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz
(1) Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, an Berufskollegs zusätzlich je zwei Vertretungen der Ausbildenden und Auszubildenden, können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.

Die Schulpflegschaft wählt diese Elternvertreter auf ihrer ersten Sitzung. Zur Wahl berechtigt sind natürlich auch Eltern, die nicht Mitglied der Schulpflegschaft sind. Der Vordruck für die Bewerbung zur Wahl ist auch bei den Klassen-/Stufenleitern oder im Sekretariat der Schule erhältlich.

Die gewählten Vertreter werden von den Fachleitern zu den Sitzungen eingeladen und wenn möglich mit dem Protokoll der letzten Sitzung bedacht, um sich besser vorbereiten zu können. Sie werden gebeten, in den Konferenzen behandelte Themen in die Schulpflegschaft oder ihren Vorstand zurückzubringen, falls diese von einer gewissen Bedeutung für die Schulgemeinschaft und/oder die Eltern sind. Die Übersendung der Konferenzprotokolle, die sie von den Fachvorsitzenden erhalten haben, an den Schulpflegschaftsvorstand ist ebenfalls sinnvoll.

Die Termine der Fachkonferenzen finden sich wahrscheinlich kurz nach Beginn des Schuljahrs auf der Homepage der Schule und werden dann auch hier aufgeführt.

Weitere Informationen:

Lehrpläne, Hinweise zur Leistungsbewertung und zum Aufgabenkonzept auf den Seiten der KAS

Lernstandserhebungen in Jahrgangsstufe 8

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (ZKE) 

Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe